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Breitbandausbau im Stadtgebiet soll abgeschlossen werden

(Grafik : Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis)

In den vergangenen Jahren wurde das Lohmarer Stadtgebiet großteils nach und nach mit Internet-Breitband-Anschlüssen versorgt. Dies betraf die Hauptorte Lohmar und Wahlscheid, aber auch die meisten anderen größeren Ortsteile (Donrath, Scheiderhöhe, Honrath, Neuhonrath, Birk, Heide sowie die Ortschaften entlang der Kreisstraße 37 auf dem Breidter Rücken). Die meisten Anwohner verfügen seither über (derzeit noch) zeitgemäße Internet-Anbindungen von bis zu 50 Megabit / Sekunde (im Download). Doch es gibt noch rund 30 kleinere Ortschaften, die immer noch mit teils sehr geringen Übertragungsraten an das Netz angebunden sind. Andere erreichen trotz früherer Aktivitäten nicht die aktuell geforderten Mindestwerte.

Die teils völlig unzureichenden Übertragungsraten stellen einen erheblichen Standortnachteil nicht nur für kleinere oder größere Firmen dar. Auch als Wohnstandort werden Orte mit fehlender Anbindung an das Breitbandnetz zunehmend unattraktiver. Viele Bewohner fühlen sich abgehängt von einer Welt mit stetig steigendem Digitalisierungsgrad. Nun ist Abhilfe in Sicht. Wie bereits berichtet, plant die Kreisverwaltung mit Fördermitteln des Bundes einen flächendeckenden Breitband-Ausbau des Kreisgebietes, wenn dieser nicht bereits durch den freien Markt erfolgt ist.

Vor kurzem informierte die für das vom Bund geförderte Ausbauvorhaben zuständige Koordinatorin bei der Kreisverwaltung, Siri Grischke vom Referat Wirtschaftsförderung, in Much über die Situation im Kreisgebiet. Im dortigen Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur berichtete sie über den aktuellen Stand des Verfahrens und das weitere Vorgehen. Seither gibt es weitere aktuelle Informationen.

Seit knapp drei Jahren zieht sich das Verfahren (nicht nur) im Rhein-Sieg-Kreis hin, das mit Sondierungsgesprächen mit neun verschiedenen Betreibern von Festnetz-Anschlüssen im Kreisgebiet begann. Im gleichen Sommer wurde ein Markterkundungs-Verfahren durchgeführt, um in Abstimmung mit den Kommunen einzelne Ausbau-Cluster nach Ausbauzielen und Fördergrundlagen zu erarbeiten. Nach der daraus resultierenden Antragstellung erfolgte die Bewilligung durch den Bund im April, durch das Land im November 2016.

Im Herbst 2016 fand auch die EU-weite Vergabe-Bekanntmachung statt. Die Teilnahmefrist wurde aufgrund von Nachforderungen bis zum Januar 2017 verlängert. Ausgewählte Anbieter wurden daraufhin zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Im Sommer vergangenen Jahres begannen die Verhandlungen über die sogenannten Zuwendungsverträge. Eigentlich, so sei es in den Verträgen vermerkt, sollte der Ausbau dann bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

Daß es dazu nicht kommt, liegt daran, daß zusätzlich eine direkte Glasfaser-Anbindung aller Schulen im Rhein-Sieg-Kreis in das Förderverfahren aufgenommen wurde. Dies bedingte eine neuerliche Ausschreibung, deren Angebotsfrist erst Ende Februar 2018 ablief. Wenn auch alle Schulen im Kreisgebiet bereits schnelle Internet-Anschlüsse besaßen, so waren es bislang nur fünf mit direkter Glasfaser-Anbindung. Im geförderten Ausbau sollen nun alle anderen Schulen - 185 an der Zahl - eine direkte Glasfaserleitung erhalten. Ziel ist eine Versorgung mit 30 Megabit / Sekunde Download-Rate in jedem Klassenraum.

30 Megabit / Sekunde im Download ist auch der Grenzwert, nach dem der Ausbaubedarf 2015 allgemein ermittelt wurde. Der vom Bund geförderte Ausbau erfolgt nur in den Gebieten, die bislang von keinem anderen Anbieter über Leitung mit mindestens diesem Wert versorgt werden können. Denn die Förderung durch die Öffentliche Hand dürfe nur dort erfolgen, wo der Markt die Versorgung nicht selbst regelt - wie dies etwa in größeren Städten, wo der Ausbau lukrativer ist, der Fall ist. Eine bisherige Versorgung über LTE-Technik oder Funkanbindung ist dabei nicht förderschädlich, weil die Übertragungsraten hier abhängig von der Auslastung sind - die geforderten 30 Megabit sind hier also nicht durchgehend verfügbar.

(Grafik : Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis)

Außer 14 einzelnen Sonderlosen mit kleinräumigen Ausbauorten, insbesondere im linksrheinischen Kreisgebiet, ergaben sich drei größere Lose im östlichen Kreisgebiet, die jeweils an einen Bieter vergeben wurden (siehe Karte oben). Dabei handelt es sich in einem Fall um Teile von Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Eitorf, Hennef und Königswinter (blau). Ein zweites Los umfaßt den Nordwesten von Much inklusive des Hauptortes sowie große Teile von Ruppichteroth und Windeck (orange). Der Süden und Osten von Much wurde in einem Sonder-Einzellos zusammengefaßt (grün).
 

Die von der Kreisverwaltung veröffentlichte Karte zeigt die einzelnen Cluster (hier mit den Ortsnamen versehen), deren Kabelverzweiger ans Glasfasernetz angeschlossen werden - (Grafik ohne Texte : Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis)

Das Hauptlos Rhein-Sieg-Kreis Mitte umfasst in Lohmar folgende Ortsteile, die vom Ausbau profitieren (in der Karte blau dargestellt) * :

Bloch, Büchel, Deesem (südwestlicher Bereich), Dorpmühle, Durbusch (nördliche Hälfte), Gammersbach, Grimberg, Hagerhof, Hausen, Hausdorp, Höfferhof, Hohn, Holl, Ingersauel, Jexmühle, Kern, Kirchbach, Klasberg, Kuckenbach, Mackenbach, Mailahn, Muchensiefen, Oberscheid, Oberstehöhe, Peisel, Rodderhof, Scheid, Schönenberg, Spechtsberg, Stolzenbach, Weeg

* (alle Angaben gemäß Kartendarstellung, aber ohne Gewähr)


Zwischenzeitlich liegt eine genauere Kartendarstellung vor, die eine direkte optische Zuordnung der vom Ausbau profitierenden Ortschaften erlaubt. Die Darstellung entspricht weitestgehend dem oben vorgestellten Stand. Eine Abweichung gibt es nur in einem Detail :  Der Cluster "Oberstehöhe / Kuckenbach" umfaßt demnach auch den Ortsteil Grünenborn, der zuvor nicht enthalten war. Alle in der Karte nicht markierten Ortsteile gelten dagegen als bereits mit Breitband von mindestens 30 Megabit / Sekunde (im Download) versorgt.

Die interaktive Kartendarstellung auf Basis von 'Google Maps' :
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttps://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1...

(Hinweis :  Bei einem Aufruf des Links werden die üblichen Nutzerdaten des Besuchers an den 'Google'-Betreiber-Konzern 'Alphabet' übertragen.)
 

In den genannten Ortsteilen* erfolgt der vom Bund geförderte Ausbau. 98 Prozent der Anlieger erhalten eine Anschluß-Möglichkeit von 50 Megabit / Sekunde, die verbliebenen 2 Prozent eine Anbindung von 30 Megabit / Sekunde. Dazu werden, wenn die Entfernungen von bestehenden Verteilern sonst zu lang wären, teilweise neue Verteiler aufgestellt und angeschlossen. Wenn die Entfernung zu abgelegenen Häuser dann immer noch zu weit ist, werden in Einzelfällen auch Glasfaser-Leitungen bis ins Haus verlegt, damit eine hundertprozentige Versorgung aller im Fördergebiet liegenden Haushalte und Firmen gewährleistet ist, so die Auskunft.

Die meisten Ortschaften, Weiler und Wohnplätze sind in der Darstellung des Ausbaus nicht verzeichnet. Dies kann mehrere Gründe haben. Wenn ein Ort bereits in kabelgebundener Form mit mindestens 30 Megabit / Sekunde als versorgt gemeldet wurde, ist der Ausbau dort nicht förderfähig, also erfolgen im aktuellen Förderprogramm des Bundes dort keine weiteren Maßnahmen. Andere, bislang unterversorgte, aber in der Ausbaukarte nicht berücksichtigte kleinere Ortsteile werden über Nachbarorte angebunden werden. In solchen Fällen werde aufgrund der (Kupfer-)Leitungslänge zum Verteiler im Nachbarort teils nicht die volle Bandbreite von 50 Megabit / Sekunde erreicht werden, wohl aber die angestrebten 30 Megabit.

Fakt ist, daß das gesamte Stadtgebiet so ausgebaut werden soll, daß eine flächendeckende Versorgung aller Orte mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Megabit pro Sekunde im Download erreicht wird, in 98 Prozent der Fälle sogar von 50 Megabit.

Oftmals wird von Anbietern mit Übertragungsraten von "bis zu" geworben. Dies sei hier nicht der Fall. Die Ausschreibung und Vergabe sieht ausdrücklich eine Versorgung von mindestens 50 beziehungsweise in wenigen Fällen 30 Megabit / Sekunde im Download vor. Außerdem sei die Auschreibung so erfolgt, daß die Baumaßnahmen zukunftsfähig sein müssen. Das heißt, eine spätere Aufrüstung vom nun vorgesehenen FTTC-Ausbau (Fiber to the Curb - Glasfaser bis zum Verteiler) zum später angestrebten FTTH (Fiber to the Home - Glasfaser ins Haus / in die Wohnung) muß möglich sein.

Ein direkter FTTH-Ausbau sei mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln nicht möglich gewesen, so Siri Grischke von der Kreisverwaltung. Hierfür wären Mittel von 175 Millionen Euro im Kreisgebiet notwendig gewesen. Die Förderhöchstgrenze, die auch abgerufen worden sei, beträgt aber "nur" 20 Millionen Euro.

Wer die Anbieter sind, die den Zuschlag der einzelnen Ausschreibungs-Lose erhalten haben, darf aus Gründen der Geheimhaltung noch nicht veröffentlicht werden. Es hieß aber, daß bestimmte Anbieter in den jeweiligen Gebieten sehr präsent seien und Kabelverzweiger durch Schaltverteiler besetzt hätten. Andere Anbieter können sich dann in die Leitungen einmieten und Leistungen anbieten, wie dies auch bislang vielfach erfolgt. Allerdings sind die jeweiligen Anbieter nicht verpflichtet, sich in fremde Netze einzumieten, weshalb auch möglich ist, daß sich einzelne Anbieter aus diesen Gebieten zurückziehen.

Der Ausbau im oben detailliert genannten Hauptlos soll noch in diesem Jahr beginnen. Bis zum Abschluß der Arbeiten werden ab Baubeginn rund eineinhalb Jahre veranschlagt. Somit können einige Orte vielleicht noch dieses Jahr, die meisten im Folgejahr, die letzten 2020 mit der Anbindung rechnen.

Fazit :  Mit dem bevorstehenden geförderten Ausbau wird der aktuell vorhandene Ausbaurückstand in Lohmar behoben. Damit wird - verspätet - der Status erreicht, den die Bundesregierung sich mit Ihrer "Digitalen Agenda" bis 2018 bundesweit als Ziel gesetzt hatte. Schon in wenigen Jahren wird dieser Versorgungsgrad vermutlich wieder als überholt gelten. Eine stringente FTTH-Anbindung der Haushalte und Firmen könnte hier neuerliche Rückstände vermeiden.

Unverständlich ist der Bürokratismus, der nicht nur jahrelange Ausschreibungs-Verfahren nötig macht, sondern auch noch zu einer einjährigen Verzögerung geführt hat. Nur weil die Anbindung der Schulen ans Glasfasernetz zwingend ins gleiche Förderverfahren einbunden werden mußte, kommt die Breitband-Anbindung der Haushalte und Betriebe ein weiteres Jahr später als nötig. Der dadurch entstandene volkswirtschaftliche Schaden läßt sich kaum erahnen. Zudem dürften auch die anstehenden Baumaßnahmen durch die Verzögerung teurer werden als sie es ein Jahr zuvor gewesen wären. Glasfaserleitungen seien durch die weltweite Nachfrage inzwischen rar und Tiefbaufirmen weitgehend ausgelastet. Beides läßt also Kostensteigerungen erwarten. (cs)

 

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23. April 2018


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